Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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08.01.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
22.01.2018
Termine
27.10.2014
Entscheidungen im Verfahren
09.12.2013
Eröffnungen
13.08.2013
Sicherungsmaßnahmen
26.02.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
10.02.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
10.02.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 10.11.2009 bis zum 31.12.2009
25.11.2009
Neueintragungen